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Neuigkeiten

Politisches Signal durch Bundesverband Pflegemanagement

Am 1. Januar 2016 wurde die erste Pflegekammer in Deutschland in Rheinland-Pfalz ins Leben gerufen. Gemäß § 3 Absatz 4 der Satzung ist es Angehörigen der Pflegeberufe, die nicht in Rheinland-Pfalz tätig sind, möglich freiwillige Mitglieder in der Landespflegekammer zu werden. Das hat den Vorteil, dass sie vom Informationsangebot und den Beratungsleistungen der Landespflegekammer profitieren können und nicht unter das Kammerrecht fallen. Die Meinungsführer des Bundesverbands Pflegemanagement setzten anlässlich der diesjährigen Vorständekonferenz vom 22.-23. April ein klares Zeichen, indem sie sich der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz anschlossen. „Über diesen von meinem Verband gesetzten Impuls freue ich mich sehr im Interesse der Weiterentwicklung der ersten Pflegekammer und natürlich auch darüber, dass wir in Rheinland-Pfalz davon profitieren dürfen“, merkte der erste Pflegekammerpräsident Dr. Markus Mai angesichts des spontanen Entschluss der anderen Vorstandsmitglieder auf Bundes- und Landesebene.

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Bundesweite Forderungen: Streik unterstützt Tarifverhandlungen

An insgesamt etwa 130 kommunalen Kliniken und sozialen Einrichtungen kam es in der vergangenen Woche zu Warnstreiks. Vor einigen Tagen wurden auch die Pflegekräfte der beiden großen Krankenhausunternehmen in Berlin, der kommunale Klinikkonzern Vivantes und die Uniklinik Charite, zum Streik aufgerufen. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi will mit diesen Warnstreiks ihre Forderungen im Rahmen der bundesweiten Verhandlungen zu einem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) bei Bund und Kommunen verstärken. Die Streiks führten dazu, dass geplante Operationen an vielen Orten abgesagt und häufig nur die notwendigsten Behandlungen und Therapien durchgeführt wurden. Nichtsdestotrotz sei die Versorgung von Notfällen zu jeder Zeit sichergestellt gewesen.

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Vereinheitlichung der Pflegeberufe

Die Bundesregierung hat das Ziel Pflegeberufe attraktiver zu machen und hat sich deshalb entschlossen die unterschiedlichen Ausbildungen der Alten-, Kranken- und Kinderpflege vereinigt. Ab 2018 gibt es die neuen Bezeichnungen: Pflegefachfrau und Pflegefachmann.

Je nach Bundesland beträgt die Bruttovergütung als Altenpfleger circa 2000 Euro und auch die beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten sind momentan eher begrenzt. Dies sind Gründe, weshalb der Pflegeberuf nicht unbedingt Favorit vieler Haupt- und Realschüler ist. Dessen ist sich auch Familienministerin Manuela Schwesig bewusst: „Für viele junge Leute ist es heute nicht besonders attraktiv zu sagen: ‘Ich lerne Altenpflege und weiß, das kann ich jetzt mehrere Jahrzehnte bis zur Rente machen.‘“ Das liegt darin begründet, dass ein Wechsel – beispielsweise in die deutlich besser vergütete Krankenpflege – nicht so einfach möglich ist. Zwei Ausbildungen, zwei Berufe, so war es bisher der Fall, aber Schwesig würde das gerne ändern: „Wer möchte, dass die Altenpflege in der gesellschaftlichen Anerkennung endlich aufgewertet wird - in der Anerkennung des Abschlusses und in der Bezahlung – der muss für diese Generalisierung sein.“

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Premiere: Eröffnung des ersten Mehrgenerationenhospizes

Erstmals besteht in Deutschland die Möglichkeit, dass Schwerkranke verschiedenen Alters ihre letzte Lebenszeit gemeinsam in einem Hospiz verbringen. Seit Anfang April steht das, von der Heilhaus-Stiftung getragene, Mehrgenerationenhospiz in Kassel Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen offen. Für unheilbare Kranke stehen acht Plätze zur Verfügung. Zum Konzept des Mehrgenerationenhospizes gehört neben der Betreuung der Kranken auch die Begleitung der Angehörigen.

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Zunehmende Zahlen der Arbeitnehmer in Pflegeheimen

Der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU) setzt sich für mehr Pflegepersonal in Heimen ein, was bis zum 1. Januar 2017 umgesetzt werden soll. An diesem Tag tritt ebenfalls der neue, im Pflegestärkungsgesetz 2 verankerte, Pflegebedürftigkeitsbegriff in Kraft.

Laumann versichert, dass von der Einführung die Bewohner in den stationären Pflegeeinrichtungen profitieren. Nichtsdestotrotz müssten die betroffenen Menschen und ihre Angehörigen schon selbst „merken, dass es einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff gibt, der spürbar zur Verbesserung der Versorgung und Betreuung führt“, erläutert der Gesundheitspolitiker in einem Positionspapier. „Ich erwarte daher von allen Vereinbarungspartnern auf Landesebene, die bisherigen Personalschlüssel in den Landesrahmenverträgen als veraltet anzusehen.“

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