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Neue Regeln bei der Organvergabe der Lunge

Über die Regeln bei der Organvergabe wird viel diskutiert.
Die beiden ausschlaggebenden Kriterien waren und sind bislang die Erfolgsaussichten einer Transplantation und die Dringlichkeit.

Über die Regeln bei der Organvergabe wird viel diskutiert.
Die beiden ausschlaggebenden Kriterien waren und sind bislang die Erfolgsaussichten einer Transplantation und die Dringlichkeit.

Diese Kriterien sind allerdings in der Praxis meist nur schwer umsetzbar, da zum Beispiel bei einer hohen Dringlichkeit, der Patient also einen lebensbedrohlichen Zustand erreicht hat und ohne neues Organ nicht mehr leben kann, die Erfolgsaussichten in vielen Fällen sehr gering sind.
Auch die Wartezeit war stets ein wichtiges Kriterium, jedoch war diese dann meist so lang, dass der Patient ohne neue Lunge verstorben ist.

Daher wurden nun die Richtlinien für die Organempfänger von Lungen von der Bundesärztekammer verändert. Vorbild ist hierbei die USA, die seit 2005 das Lungenallokations-Score System verwenden. Die Entscheidung, welcher Patient eine Lunge erhält, wird nicht mehr nur durch die Wartezeit oder Dringlichkeit und Erfolgschancen errechnet, sondern mit Hilfe des LAS, der aus zwanzig medizinischen Kriterien einen Wert errechnet. Dabei spielen auch das Alter, das Gewicht und die Körpergröße eine Rolle.

Errechnet wird ein Wert zwischen 0 und 100, jener die Überlebenswahrscheinlichkeit innerhalb eines Jahres mit und ohne Lungentransplantation berechnet. Der Patient rückt auf der Warteliste nach vorne, je höher sein Wert ist. Heißt, je höher der Wert, desto mehr profitiert der Patient von der Transplantation.

Liegt der LAS-Wert unter der Hälfte, wird der Zustand des Patienten alle drei Monate neu erfasst, bei einem Wert von 50 alle zwei Wochen.

Vorteil dieser Regelung ist, dass alle Patienten sich ihren Wert anhand der Richtlinien selbst errechnen können und der Wartelistenstatus objektiviert wird.