krankenschwesterjobs.de

Der Arbeitgeber darf das!

Wenn ein Arbeitnehmer unter Verdacht steht mehr Zeit für privates Internet-Surfen zu nutzen anstatt zu arbeiten, darf der Arbeitgeber dessen Browserverlauf kontrollieren. Es gehe dabei zwar auch um die Auswertung personenbezogener Daten, aber wie das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am Freitag dem 12.02.2016 entschied, sei die Kontrolle auch ohne Zustimmung des Arbeitnehmers zulässig. Zudem bestehe kein Beweisverwertungsverbot.

Wenn ein Arbeitnehmer unter Verdacht steht mehr Zeit für privates Internet-Surfen zu nutzen anstatt zu arbeiten, darf der Arbeitgeber dessen Browserverlauf kontrollieren. Es gehe dabei zwar auch um die Auswertung personenbezogener Daten, aber wie das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am Freitag dem 12.02.2016 entschied, sei die Kontrolle auch ohne Zustimmung des Arbeitnehmers zulässig. Zudem bestehe kein Beweisverwertungsverbot.

Das LAG meine die unerlaubte Nutzung des Internets am Arbeitsplatz rechtfertige die sofortige Auflösung des Arbeitsverhältnisses.

Man sollte sich das also zweimal überlegen, ob man am Arbeitsplatz privat im Internet surft.

© NetJobs / Bamberg